Kontoführungsgebühren: Schweigen ist keine Zustimmung
Ein Sparkassenkunde wollte Geld von seiner Bank zurück. Der Grund: Er hatte Kontoführungsgebühren nicht ausdrücklich zugestimmt. Nun bekam er vor dem Bundesgerichtshof recht. Von Sabeth Wegener.
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@tagesschau hab bei meiner Sparkasse das Spiel auch so lange getrieben bis mir die Kündigung ausgesprochen wurde. Dann habe ich die Gebühren auf Anfrage anstandslos erstattet bekommen.
@tagesschau Die Banken schreiten zu Zwangsmaßnahmen, wenn man nicht zustimmt, etwa damit, daß man den Zugang zum Online-Banking verwehrt bekommt.
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