Softwarepatente und Recht

Hauptaussage im Rechtsteil: Software braucht keinen zusätzlichen, inadäquaten Schutz durch das Patentrecht, weil sie - auch international - bereits durch das Urheberrecht geschützt ist:

Werke sind, unabhängig von ihrem Wert oder Zweck, geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben. Als Werke gelten auch Computerprogramme. ¹

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Das Urheberrecht schützt die Werke, nicht die Ideen. Das ist wichtig, denn so kann ich die Ideen (in einer neuen Form) wieder verwenden.

Damit folgt die Schweiz auch internationalen Abkommen:

Patentrecht Ein Patent schützt die Idee, nicht die konkrete Form. Das Patentrecht wurde nicht für Immaterielles (wie Software) gedacht und gemacht, sondern für technische Erfindungen. Dinge, die man “anfassen” kann.

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Aktion gegen Softwarepatente in der Schweiz