Hier ein Textbaustein für Parlamentarier, die nicht wissen was Freie Software ist.
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Freie Software darf – im Gegensatz zu proprietärer Software – verwendet, verändert, kopiert, und verbreitet werden.
Freie Software erreicht dies durch eine sogennante Lizenz. Mit dieser Lizenz verzichtet der Urheber oder die Urheberin unter gewissen Bedingungen auf einige ihrer Urheberrechte. Dies ist nötig, damit die Empfänger der Freien Software diese verwenden, verändern, kopieren, und verbreiten dürfen. Die Urheber und Urheberinnen verzichten also auf
1. das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird, insbesondere das Recht Werkexemplare zu verbreiten (Verwendung des Werks)
2. das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk geändert werden kann (Werkintegrität)
Die Bedingungen beinhalten oft die Auflage, beim Verbreiten der Software den Empfängern wieder die genau gleichen Rechte einzuräumen. So ist sichergestellt, Freie Software auch wirklich frei bleibt.
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