Für diejenigen, die noch Input brauchen... Aber bitte: macht es besser (aka: nicht nur kopieren)!
Dieses Beipiel ist etwas auf den Tätigkeitsbereich des NRs zugeschnitten - also variieren/anpassen!
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Die „Münchner Konvention“ (SR 0.232.142.2) [1] ist ein Übereinkommen über die Erteilung Europäischer Patente. Patente, die im europäischen Raum gültig sind, greifen auch in der Schweiz.
Dieses Übereinkommen regelt auch, was patentierbar ist und was nicht. Zum Beispiel sind mathematische Methoden, intellektuelle Methoden, Wirtschaftsmethoden, Computerprogramme oder Darstellungen von Information nicht patentierbar. Kurz gefasst, sind technische Erfindungen patentierbar, abstrakte Ideen aber nicht. Als Argumentation dafür spricht, dass technische Erfindungen oft jahrelange Forschungs- und Entwicklungsarbeit benötigen, deren Kosten gedeckt werden müssen (z.Bsp. üblich in der Pharma-Branche). Abstrakte Einfälle sind dagegen instantan und verursachen keine zusätzlichen Kosten. Computerprogramme (Software) sind eine Sequenz von tausenden von Ideen und Problemlösungen, die zusammen ein nutzbares Programm (eine Menge von mathematisch-logischen Instruktionen) ergeben.
Nun hat aber die Europäische Patent-Stelle (EPO) aber bereits über 35’000 reine Software-Patente gewährt. Diese Zahl wächst jedes Jahr um weitere 3’000 an. Das wohl berühmteste Software-Patent ist der Fortschrittsbalken (progress bar), der von 0 bis 100% anwächst und den Status eines Ablaufs oder einer Transaktion darstellt.
Um diese Software-Patente mehr oder weniger nachträglich noch zu legalisieren wird eine „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen“ [2] vorgeschlagen. Tritt diese Richtlinie in Kraft, so hätte dies eine Änderung der Münchner Konvention zur Folge.
Patente computerimplementierter Erfindungen (auch „Software Patente“, kurz SWPAT, genannt) bringen der Schweiz keinerlei Vorteile - im Gegenteil: Sie schaden kleinen Ländern wie der Schweiz! Denn die meisten Software-Patente werden von wenigen ausländischen, ja sogar ausser-europäischen, Firmen und Institutionen gehalten.
Tritt diese Konvention in Kraft (und wird die Münchner Konvention geändert), so bedeutet dies eine unvorstellbar radikale und strenge Änderung im Software-Zweig! Grosse Firmen einigen sich gegenseitig (cross-licensing) - mittlere und kleinere, dagegen, müssen einerseits Lizenzgebühren zahlen und auch viel Zeit und Geld dazu investieren, herauszufinden, ob etwas patentiert ist oder nicht, sonst machen sie sich strafbar. In jeder Zeile eines Computerprogramms können sich mehrere solche Software-Patente verstecken. Der Hauptaufwand wird nicht mehr das Programmieren und Austesten, sondern die legale Absicherung sein.
Möchte eine mittlere oder kleinere Firma selbst ein Software-Patent anmelden, so läuft sie sofort Gefahr, zur Zielscheibe zu werden, denn es gibt sicher ein anderes Patent, welches dieses tangiert oder das auf einem solchen aufgebaut ist (patent hunting law firms).
Diese und weitere Gründe führen für KMU zu unerträglichen Kosten und Komplikationen (u.a. juristische Unsicherheit). Werden sie einmal wegen eines Patentverstosses angeklagt, so haben sie keine Chance.
Wie sie wissen, basiert das Wohl der Schweizer Wirtschaft hauptsächlich auf gesunden KMU! Das Ausmass der KMU in der Informatik-Branche entnehmen sie am besten gleich der neusten Studie von ITCswitzerland [3].
Die überteuerte Entwicklung von Computerprogrammen schlägt sich sowohl auf ihre Preise, als auch auf die Anzahl der lancierten Projekte nieder. Somit ist der Kunde zweimal der Verlierer und obendrein verringert sich die Qualität der Produkte und der Wirtschaft geht es noch schlechter.
In den USA sind solche Software-Patente schon weit verbreitet. Sie greifen aber nicht, weil sie in der restlichen Welt (noch) nicht zugelassen sind. Würde die genannte Richtlinie angenommen, so werden diese mit grosser Wucht umgesetzt! Wird die Richtlinie aber nicht angenommen, so beruhigt sich die Angelegenheit mit der Zeit, da die Schutzperioden vieler Software-Patente in den USA ihrem Ende zulaufen.
Der Software-Markt wird bereits durch das Urheberrecht international ausreichend geschützt und braucht keinen zusätzlichen, inadäquaten Schutz durch das Patentrecht.
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Zur Festigung der Schweizer KMU, die unter anderem zur Erhaltung von Arbeitsplätzen auf Schweizer Boden führt, und zur Rettung der Informatik-Branche kann ich ihnen nur empfehlen, sich möglichst aktiv gegen die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen“ [2] auszusprechen und das Schweizer Parlament dazu zu bewegen, diese abzulehnen.
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Angabe zu den zitierten Quellen:
[1] http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_232_142_2/index.html
http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_232_142_2/index.html
[2] http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf
http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de.pdf
[3] http://www.ictswitzerland.ch/studien/EIS-Medienmitteilung_D_FINAL.pdf
http://www.ictswitzerland.ch/studien/EIS-Medienmitteilung_D_FINAL.pdf
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Ich bitte sie hiermit, mir den Empfang dieses Schreibens zu bestätigen und ihre Stellung zu diesem Thema kund zu tun. Interessieren sie sich weiter für diese Problematik, so bin ich gerne bereit, ihnen Auskunft zu geben und sie auf zusätzliche Quellen zu verweisen.
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