Artikel 27

Personalausweise

Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.

https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/vereinte-nationen/ue04.html

Warum dieses dubiose Dokument

https://youtu.be/iV6ju2WmLDA

Staatsangehoerigenausweis beantragen nach Vorgaben des BVA Koeln

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Feststellung/MerkblattF.pdf?__blob=publicationFile&v=11

5. „Anlage V“ (Vorfahren) –Was muss ich beachten?Die Anlage V ist ergänzend auszufüllen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstam-mung (auch Legitimation) oder Adoption von deutschen Eltern (bzw. einem deutschen Elternteil, Vater und/oder Mutter) erworben haben.Haben wiederum auch Ihre Eltern (der deutsche Elternteil) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung, Legitimation oder Adoption von ihren Eltern (= Ihren Großeltern, Großvater und/oder Großmutter) erworben, so ist auch für Ihre Großelterngeneration die Anlage V auszufüllen.Gleiches gilt (auch für die nächsten Generationen) bis zu der Person Ihrer Vorfahren,für die ein Staatsangehörigkeitsausweis/Heimatschein einer deutschen Behörde ausgestellt wurde,die vor 1914 in Deutschland geboren wurde oder zuvor als Deutscher bzw. Deutsche ausge-wandert istoder

Bundesverwaltungsamt –Stand: M ai 2022Seite 4von 9die nicht durch Abstammung/Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat (z. B. durch Einbürgerung).Die Anlage V ist für jede dieser maßgeblichen Personen einzeln auszufüllen. Bitte kennzeichnen Sie (Kreuzen Sie an!), um welchen Verwandten von Ihnen es sich dabei jeweils handel