Ablehnung zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Einschlägig ist vor allem der sogenannte Mangelfolgeschaden. Das bedeutet Freiheitsberaubung, da ohne Nachweis der Staatsangehörigkeit die europäische Reisefreiheit die den Nachweis der Staatsangehörigkeit voraussetzt.
Warum?
(1) Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten.
https://dejure.org/gesetze/AEUV/21.html
Und nun fragt man ganz blöd wer den Unionsbuerger ist.
Und das steht klipp und klar hier:
(1) Es wird eine Unionsbürgerschaft eingeführt. Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt.
https://dejure.org/gesetze/AEUV/20.html
Die Staatsangehörigkeit bescheinigt leider nur der Staatsangehörigkeitsausweis weil beim Pass und Personalausweis diese HÖCHSTENS vermutet wird.
Die Sachbearbeiterin hat verhindert das der Antragssteller sich nicht mal als Unionsbürger ausweisen kann. Er soll als rechtloser also staatenloser festgehalten werden.
Vorgesetzte und Mitarbeiter/in:
Frau Rudolph Amt für Zuwanderung und Integration: Frau Rudolph, Leitung
Adresse:
Alcide-de-Gasperi-Straße 2
65197 Wiesbaden
Kontakt:
Telefon: 0611 / 31-4421
Telefax: 0611 / 31-5911
E-Mail-Adresse: amt-fuer-zuwanderung-und-integration@wiesbaden.de
Webseite: https://www.wiesbaden.de/vv/oe/06/33/141010100000002375.php#SP-tabs-vv:1
Mehr Infos
https://proxy.zeronet.dev/16Ndh9B7tigVYgKCr4P8LsXonbSuBXmjg/H_Wiesbaden_Amt_Integration.html