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Dem SZ-Artikel "Mehr Kameras für Dresden" vom 15. Juni 2006, in dem es um Videoüberwachung in Dresden geht, ist zu entnehmen, dass die Dresdner Verkehrsbetriebe in den Straßenbahnen bisher 32 Videokameras betreiben und geplant ist, diese Anzahl bis 2010 mindestens zu verdoppeln.
Zu den folgenden Fragen antwortete uns Falk Lösch, Pressesprecher der Dresdner Verkehrsbetriebe AG:
Auf welchen Linien fahren bisher videoüberwachte Straßenbahnen und welche
Linien werden davon in Zukunft betroffen sein?
Die Fahrzeuge unterliegen keiner Linienbindung, dh. die entsprechend
ausgerüsteten Wagen können generell überall eingesetzt werden. Momentan
fahren diese Bahnen häufig auf der 2, 3, 7 und 11.
Ist auch geplant in den Bussen der DVB Videokameras zu installieren?
Nein. In Bussen halten
wir den direkten Kontakt des Fahrers zu seinen Fahrgästen und seine
Gesamtübersicht des Fahrzeuginnenraums für ausreichend. Damit kann schneller
eingeschritten oder Hilfe geholt werden.
Wie lange werden die Daten aufgezeichnet und wer erhält unter welchen
Umständen darauf Zugriff?
Die Daten werden alle 24 Stunden
automatisch überschrieben. Die Aufzeichnung kann sich niemand direkt
anschauen. Das geht nur, wenn im Anforderungsfall durch Ermittlungsbehörden
die Festplatte ausgetauscht und mit spezieller Software ausgelesen wird. Der
Festplattenwechsel muss natürlich innerhalb eines Tages erfolgen. Die
Ermittlungsbehörden werten dann gezielt einen Vorgang aus. Die
Datenaufzeichnung erfolgt im Übrigen in einem Format, das nicht mal eben so
am heimischen PC erkannt wird, sondern eine spezielle Verschlüsselung
besitzt.
Sind die Kameras mit Zusatzfunktionen (Zoomfähigkeit, Tonaufzeichnung usw.)
ausgestattet?
Nein. Wer sollte denn die Zusatzfunktionen steuern? Der Ton wird
generell nicht übertragen und aus einer normalen Aufzeichnung kann, in
Grenzen natürlich, bei der Auswertung nachträglich gezoomt werden. Ich kann
Ihnen aber die genaue Auflösung der Kameras nicht sagen. Da müsste ein
Techniker befragt werden.
Planen Sie auch Haltestellen zukünftig mit Videokameras zu kontrollieren?
Aktuell nicht. In Bezug auf öffentliche Plätze,
und dazu gehören auch die Haltestellen, ist die behördliche Genehmigung
nicht unproblematisch. Dafür müssten vorher viele Fragen des Datenschutzes
geklärt werden.
Aus dem oben genannten Artikel geht hervor, dass erst in zwei bis drei Fällen die Kameraaufzeichnungen zum Ergreifen der Täter geführt haben. Wieviele Straftaten wurden innerhalb der Straßenbahnen begangen? Gibt es darüber konkrete Zahlen aus den vergangenen Jahren?
Im Verhältnis zu anderen Städten gibt es in Dresden wenig Straftaten in den
"Öffentlichen". Meist handelt es sich dabei um so genannte
Vandalismusschäden an den Fahrzeugen selbst, aber auch an den Haltestellen
und deren Einrichtungen. Durchschnittlich registrieren wir jährliche
Gesamtschäden von rund 1 Mio. Euro. Bundesweit wenig, für uns immer noch
zuviel.
Wie viele sonstige Straftaten, wie Übergriffe oder Diebstähle usw., in der
Bahn stattfinden, können Sie nur über die Landespolizei genau erfragen.
Meiner Meinung nach, liegen wir aber auch hier weit unter dem
Bundesdurchschnitt. Die Kameras in den Straßenbahnen sollen natürlich nicht
nur der Verfolgung von Straftaten dienen, sondern in erster Linie zur
Prävention. Die Kenntnis der Kameras sollte potentielle Gauner schon im
Vorfeld abschrecken.
Haben Sie bereits Erfahrungen machen können, ob sich durch die Installation der Videokameras insgesamt oder in den betreffenden Bahnen In Sachen Straftaten/Vandalismus etwas geändert hat?
Für ein Fazit, die Prävention betreffend, ist es noch zu früh. Dazu sind die Kameras noch nicht lange genug und vor allem noch nicht in ausreichender Stückzahl montiert.
Aber wenn durch die Kameras auch nur eine Straftat, die vielleicht noch an einem anderen Fahrgast verübt wurde, aufgeklärt wird und die herkömmlichen Ermittlungsmethoden in diesem Fall versagen würde, hätte sich der Einsatz schon gelohnt. Das ist zumindest meine Meinung.