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Sonnabend, 20. April 2013 um 15:30 Uhr von c3d2
Ein neues Gesetz zum Grundrechte aushöhlen rast mit Lichtgeschwindigkeit durch das deutsche Gesetzgebungsverfahren und die Länder sollen schon am 3. Mai 2013 im Bundesrat zustimmen. Allen Experten zum trotz empfahl dessen Innenausschuss dem Gesetz "Zur Änderung des Telekommunikationsgesetztes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft" zu stimmen. Damit wird das Bundesverfassungsgericht verhöhnt indem das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung ausgehöhlt wird.
Was ermöglicht des Bundesgesetz zur Bestandsdatenauskunft? Es erlaubt den Ermittlungsbehörden schon bei Ordnungswidrigkeiten automatisiert und ohne Richtervorbehalt auf die Bestandsdaten von Diensteanbietern (Telekommunikationsunternehmen, Internetdiensten wie Twitter und Dropbox, etc pp) die Bestandsdaten der Nutzer abzufragen.
Bestandsdaten sind alle Daten, welche von Diensteanbietern gespeichert werden und keiner zeitlichen Änderung vorliegen (wie zum Beispiel Verbindungsdaten) - Name, Anschrift, PIN, PUK und Kennwörter sind solche Daten.
Auf diese sollen jetzt also Ermittlungsbehörden einfach so zugreifen können - das muss verhindert werden! Deshalb rufen wir als Bündnis "Nein zur Bestandsdatenauskunft" auf, am 27. April 2013 vor der Frauenkirche mit uns gegen die Bestandsdatenauskunft zu demonstrieren!
Logbuch: Netzpolitik zum Thema