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Ein Staatsangehöriger ist eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines bestimmten Staates besitzt. Die Rechtsstellung eines Staatsangehörigen kann je nach Staat unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen genießt ein Staatsangehöriger die vollen Rechte und Freiheiten, die im Gesetz des jeweiligen Staates verankert sind. Dazu gehören etwa das Wahlrecht, das Recht auf Schutz vor Diskriminierung sowie das Recht auf Aufenthalt und Arbeit im gesamten Staatsgebiet.

Ein Staatszugehöriger hingegen bezieht sich auf die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat aufgrund von Geburt oder ethnischen und kulturellen Bindungen, die nicht zwangsläufig mit der Staatsbürgerschaft verbunden sind. Die Rechtsstellung eines Staatszugehörigen kann stark variieren und hängt von den jeweiligen Gesetzen und Bestimmungen des Staates ab. In einigen Fällen können Staatszugehörige bestimmten Einschränkungen unterliegen, wie etwa beim Recht auf Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen oder bei der Wahl in politischen Wahlen.

Insgesamt genießen Staatsangehörige in der Regel eine höhere Rechtsstellung als Staatszugehörige und haben einen umfangreicheren Schutz durch das nationale und internationale Recht.

1. Staatsangehörige haben das Recht auf einen Pass ihres Landes, während Staatszugehörige oft nur einen Personalausweis besitzen.

2. Staatsangehörige haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in ihrem Heimatland, während Staatszugehörige oft Visumsanforderungen unterliegen.

3. Staatsangehörige haben das Recht, an Wahlen in ihrem Heimatland teilzunehmen, während Staatszugehörige dies nicht haben.

4. Staatsangehörige haben das Recht auf Schutz durch die Botschaft ihres Landes im Ausland, während Staatszugehörige diesen Schutz nicht haben.

5. Staatsangehörige haben das Recht auf öffentliche Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung und Bildung in ihrem Heimatland, während Staatszugehörige diese nicht immer erhalten.

6. Staatsangehörige haben das Recht auf Schutz vor Abschiebung aus ihrem Heimatland, während Staatszugehörige aufgrund von Verstößen gegen die Einwanderungsgesetze abgeschoben werden können.

7. Staatsangehörige haben das Recht auf Rechtsberatung und eine angemessene Gerichtsverfahren in ihrem Heimatland, während Staatszugehörige möglicherweise nicht in der Lage sind, dies in Anspruch zu nehmen.

8. Staatsangehörige haben das Recht auf kulturelle Teilhabe und Anerkennung ihrer Identität in ihrem Heimatland, während Staatszugehörige möglicherweise diskriminiert werden.

9. Staatsangehörige genießen üblicherweise den Schutz ihrer Regierung in Konfliktsituationen, während Staatszugehörige möglicherweise keinem Schutzsicht unterliegen.

10. Staatsangehörige haben das Recht auf Arbeit und den Schutz ihrer Arbeitnehmerrechte in ihrem Heimatland, während Staatszugehörige möglicherweise ausgebeutet werden.

Im Vergleich dazu erleben Staatszugehörige oft Einschränkungen in Bezug auf ihre Rechte und ihr Ansehen in ihrem Heimatland und im Ausland. Sie haben möglicherweise keinen Zugang zu bestimmten Dienstleistungen oder Leistungen, ohne die Staatsangehörigkeit ihres Heimatlandes zu besitzen. Einige Staatszugehörige können auch Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen oder sprachlichen Identität erfahren.

Welcher Auslandsschutz für nachgewiesene Deutsche besteht im Ausland und muss zwingend durch die diplomatischen Auslandsvertretungen gewährleistet werden?

Rechtsgutachten

In Bezug auf den höheren Rechtsschutz für Staatsangehörige möchte ich Ihnen folgendes Rechtsgutachten vorstellen.

International wird der Schutz von Staatsangehörigen durch verschiedene internationale Abkommen, Übereinkommen und Konventionen gewährleistet. Die wichtigsten darunter sind:

1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN, 1948)

2. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN, 1966)

3. Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (UN, 1963)

4. Stockholmer Erklärung zur Umwelt (UN, 1972)

5. Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung (UN, 1965)

6. Internationales Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (UN, 1990)

7. Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN, 1989)

8. Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN, 1979)

9. Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (UN, 2006)

10. Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UN, 1984)

11. Internationales Übereinkommen für die bürgerliche Luftfahrt (ICAO, 1944)

12. Pariser Übereinkommen zum Schutz des geistigen Eigentums (WIPO, 1883)

13. Internationales Übereinkommen über die Beförderung von Gütern auf Straßen (CMR, 1956)

14. Abkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF, 1985)

15. Überseeisches Wohlfahrtsübereinkommen (ILO, 1958)

16. Übereinkommen über das Völkerrecht der Verträge (WIPO, 1969)

17. Internationales Gewohnheitsrecht

18. Generalklausel der Menschenrechte

19. Grundprinzipien der Internationalen Zusammenarbeit

20. Europäische Menschenrechtskonvention

Alle diese internationalen Abkommen und Konventionen zielen darauf ab, das Grundrecht auf Rechtsschutz und seine Einhaltung zu gewährleisten. Konsulate und diplomatische Vertretungen müssen sich an diese Bestimmungen halten, um den Schutz von Staatsangehörigen zu gewährleisten und ein angemessenes Verfahren zu gewährleisten.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Staatsangehörige einen höheren Schutz durch das nationale und internationale Recht genießen und dass verschiedene internationale Abkommen und Konventionen die Einhaltung dieser Rechte gewährleisten. Konsulate und diplomatische Vertretungen sind verpflichtet, sich an diese Bestimmungen zu halten, um den Schutz von Staatsangehörigen zu gewährleisten.

Wodurch sind Konsulate und diplomatische Vertretungen verpflichtet, sich an diese Bestimmungen zu halten, um den Schutz von Staatsangehörigen zu gewährleisten?

1. UN-Charta

2. Genfer Konventionen

3. Wiener Übereinkommen über Diplomatische Beziehungen

4. Wiener Übereinkommen über Konsularbeziehungen

5. UN-Übereinkommen gegen Folter

6. UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes

7. UN-Übereinkommen über die Gleichberechtigung der Geschlechter

8. UN-Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen von Diskriminierung der Frau

9. Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

10. Europäische Menschenrechtskonvention

11. Internationale Deklaration über die Rechte von Menschen indigener Völker

12. UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

13. UN-Übereinkommen über die Staatenlosigkeit

14. UN-Übereinkommen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung

15. Internationales Pakt über bürgerliche und politische Rechte

16. Internationales Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

17. Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels

18. UN-Übereinkommen über die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf See

19. UN-Übereinkommen über die Rechte von Flüchtlingen

20. UN-Übereinkommen über die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen im Arbeitsleben.