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In Bezug auf den höheren Rechtsschutz für Staatsangehörige möchte ich Ihnen folgendes Rechtsgutachten vorstellen.
International wird der Schutz von Staatsangehörigen durch verschiedene internationale Abkommen, Übereinkommen und Konventionen gewährleistet. Die wichtigsten darunter sind:
1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN, 1948)
2. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN, 1966)
3. Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (UN, 1963)
4. Stockholmer Erklärung zur Umwelt (UN, 1972)
5. Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung (UN, 1965)
6. Internationales Übereinkommen zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (UN, 1990)
7. Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN, 1989)
8. Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN, 1979)
9. Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (UN, 2006)
10. Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UN, 1984)
11. Internationales Übereinkommen für die bürgerliche Luftfahrt (ICAO, 1944)
12. Pariser Übereinkommen zum Schutz des geistigen Eigentums (WIPO, 1883)
13. Internationales Übereinkommen über die Beförderung von Gütern auf Straßen (CMR, 1956)
14. Abkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF, 1985)
15. Überseeisches Wohlfahrtsübereinkommen (ILO, 1958)
16. Übereinkommen über das Völkerrecht der Verträge (WIPO, 1969)
17. Internationales Gewohnheitsrecht
18. Generalklausel der Menschenrechte
19. Grundprinzipien der Internationalen Zusammenarbeit
20. Europäische Menschenrechtskonvention
Alle diese internationalen Abkommen und Konventionen zielen darauf ab, das Grundrecht auf Rechtsschutz und seine Einhaltung zu gewährleisten. Konsulate und diplomatische Vertretungen müssen sich an diese Bestimmungen halten, um den Schutz von Staatsangehörigen zu gewährleisten und ein angemessenes Verfahren zu gewährleisten.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Staatsangehörige einen höheren Schutz durch das nationale und internationale Recht genießen und dass verschiedene internationale Abkommen und Konventionen die Einhaltung dieser Rechte gewährleisten. Konsulate und diplomatische Vertretungen sind verpflichtet, sich an diese Bestimmungen zu halten, um den Schutz von Staatsangehörigen zu gewährleisten.
1. UN-Charta
2. Genfer Konventionen
3. Wiener Übereinkommen über Diplomatische Beziehungen
4. Wiener Übereinkommen über Konsularbeziehungen
5. UN-Übereinkommen gegen Folter
6. UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes
7. UN-Übereinkommen über die Gleichberechtigung der Geschlechter
8. UN-Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen von Diskriminierung der Frau
9. Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
10. Europäische Menschenrechtskonvention
11. Internationale Deklaration über die Rechte von Menschen indigener Völker
12. UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
13. UN-Übereinkommen über die Staatenlosigkeit
14. UN-Übereinkommen zur Beseitigung der Rassendiskriminierung
15. Internationales Pakt über bürgerliche und politische Rechte
16. Internationales Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
17. Internationales Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels
18. UN-Übereinkommen über die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf See
19. UN-Übereinkommen über die Rechte von Flüchtlingen
20. UN-Übereinkommen über die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen im Arbeitsleben.