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Die Umwandlung eines Berliner Pflegeheims in ein Flüchtlingsheim verunsichert auch die Bewohner eines angrenzenden Wohnstifts. Bei der Räumung der Einrichtung, deren Bewohner teils an Atemgeräten hängen, flossen bereits Tränen. Unterdessen wächst der Unmut über den Vorsteher des Paul Gerhardt Stifts.
Die Zukunft des Pflegeheims für Bewohner und Betreiber begann sich jedoch schon zehn Jahre vor Ablauf des Pachtvertrages in Luft aufzulösen, als das Paul Gerhardt Stift 2021 Eigenbedarf anmeldete, erklärt Lilian Rimkus, Sprecherin des Johannisstifts.
Lilian Rimkus lebt von den Einnahmen aus den Pensionen der alten Menschen. Also auf deren Kosten.
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Mitverantwortliche bzw. Hauptverantwortliche in der Chefetage der EKD dessen Unterkonzern die Diakonie ist.
Zufaelliger Weise .. Lebens und Bettpartner .. .
https://www.handelsblatt.com/images/katrin-goering-eckhardt/19457574/2-format2003.jpg
Katrin Goering Eckhardt
Pastor Thies Gundlach
Juristische Anspruchsgrundlagen und Vorraussetzungen.
1. Die Seniorin oder der Senior Muss zwingend Deutscher sein.
NUR DANN GEHT DEREN RECHTSSTELLUNG VOR.
..Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.. .
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html#BJNR006049896BJNG031300377
Art 5
Personalstatut
(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.
(2) Ist eine Person staatenlos oder kann ihre Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden, so ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder, mangels eines solchen, ihren Aufenthalt hat.
(3) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, in dem eine Person ihren Aufenthalt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, und ändert eine nicht voll geschäftsfähige Person den Aufenthalt ohne den Willen des gesetzlichen Vertreters, so führt diese Änderung allein nicht zur Anwendung eines anderen Rechts.
Darum geht es.
Personalstatut
(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.
1. DIESE VORRAUSSETZUNG IST ZWINGEND NACHZUWEISEN.
Geregelt auch im Grundgesetz Art.116
Art 116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html
EIN BRD REISEPASS ODER PERSONALAUSWEIS REICHT NICHT AUS.
Entgegen verbreiteter Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk deutsch in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit,[4][5][6] sondern legt die juristische Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber deutscher Staatsangehöriger ist. Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen. Unter Glaubhaftmachung wird ein herabgesetztes Beweismaß verstanden, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.
Im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht sind deshalb andere Papiere zum Nachweis erforderlich, die im Einzelnen im Staatsangehörigkeitsgesetz aufgeführt sind:
Seine Ausstellung bzw. Vorlage ist jedoch für alle deutschen Behörden verbindlich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsangeh%C3%B6rigkeitsausweis
ANSPRUCHSGRUNDLAGEN
- Haager Abkommen einschließlich Haager Landkriegsordnung
- Genfer Konventionen,
- Völkerrecht und Völkerstrafrecht,
- SHAEF-Gesetze und SMAD-Befehle der Alliierten,
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
- UN-Resolution 61 / 295
- Europäische Menschenrechtskonventionen
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Zangsrauemungen wie durch die Diakonie aber auch anderweitige in dieser Fallgestaltungen sind menschenrechtswidrig.
Hier sind verschiedene Fallgestaltungen aufgezeigt.
Anspruchsberechtigt in einer Individualbeschwerde sind nur nachgewiesene Buerger eines Staates sowie natuerliche Personen.
Auch im folgenden sind Anspruchsberechtigt nur natuerliche Personen bzw. Buerger.
Wer ist nicht anspruchsberechtigt ?
Artikel 27
Inhaber eines Personalausweises. Sie sind Staaten- und damit Rechtlos.
Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.
⇒ https://www.personenstandsrecht.de/Webs/PERS/DE/uebereinkommen/_documents/vereinte-nationen/ue04.html [HTTPS]
WIE BEKOMME ICH RECHT AUF RECHT ?
Hier beantragen fuer Berliner
⇒https://service.berlin.de/dienstleistung/328469/
Staatsangehoerigenausweis beantragen nach Vorgaben des BVA Koeln
⇒ https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Feststellung/MerkblattF.pdf?__blob=publicationFile&v=11 [HTTPS]
5. „Anlage V" (Vorfahren) –Was muss ich beachten?Die Anlage V ist ergänzend auszufüllen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstam-mung (auch Legitimation) oder Adoption von deutschen Eltern (bzw. einem deutschen Elternteil, Vater und/oder Mutter) erworben haben.Haben wiederum auch Ihre Eltern (der deutsche Elternteil) die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung, Legitimation oder Adoption von ihren Eltern (= Ihren Großeltern, Großvater und/oder Großmutter) erworben, so ist auch für Ihre Großelterngeneration die Anlage V auszufüllen.Gleiches gilt (auch für die nächsten Generationen) bis zu der Person Ihrer Vorfahren,für die ein Staatsangehörigkeitsausweis/Heimatschein einer deutschen Behörde ausgestellt wurde,die vor 1914 in Deutschland geboren wurde oder zuvor als Deutscher bzw. Deutsche ausge-wandert istoder
Bundesverwaltungsamt –Stand: M ai 2022Seite 4von 9die nicht durch Abstammung/Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat (z. B. durch Einbürgerung).Die Anlage V ist für jede dieser maßgeblichen Personen einzeln auszufüllen. Bitte kennzeichnen Sie (Kreuzen Sie an!), um welchen Verwandten von Ihnen es sich dabei jeweils handel