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Falle Personalausweis

Halten wir fest, dass die Bundesrepublik Deutschland / BRD / Bund etc… niemals ein Staat war. Selbst Carlo Schmidt verkündete bei seiner parlamentarischen Rede zur Gründung der BRD, dass wir nur ein Staatsfragment sind, wir keinen Friedensvertrag zu schließen und keine Verfassung zu erstellen haben. Das steht selbst im Artikel 133 GG:

„Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein."

Die BRinD ist nur ein Teilgebiet des Deutschen Reiches innerhalb der Grenzen vom 31.12.1937. Das können Sie im SHAEF-Gesetz und im Artikel 116 GG nachlesen:

„(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat."

Dazu kommt erschwerend, dass der BRinD 1990 der Artikel 23 GG aufgehoben wurde. Seither gibt es keinen Geltungsbereich mehr. Im Artikel 4 „Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes" steht, dass das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wie folgt geändert wird:

„2. Artikel 23 wird aufgehoben."

Im Originaltext steht Folgendes:

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden, und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

Nach der Wirtschaftsvereinigung wurde die Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen abgemeldet und als Germany wieder angemeldet. Die Bundesrepublik Deutschland gibt es also auf internationaler Rechtsebene gar nicht mehr. Von daher kann diese auch keine Ausweise ausstellen und deren Gesetze können auch kaum noch Gültigkeit haben.

So, und nun werfen wir ein paar Blicke in das Passausweisgesetz. §1:

„(1) Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen…

Erstens gibt es das Grundgesetz seit 1990 genau genommen nicht mehr, Zweitens steht hier etwas von Ausweis, nicht von Personalausweis und Drittens ist Deutschland größer als die BRD. Das Passausweisgesetz kann unmöglich für alle Deutschen gelten. Was ist mit den Schlesiern, den Ostpreußen und Deutschen aus Pommern? Und Sechstens, welche Behörde soll legitimiert sein, Ausweise für alle Deutschen im Gebiet vom 31.12.1937 sein? Ich kenne keine solche? Aber es geht jetzt noch spannend weiter.

Im Personalausweisgesetz steht im §5:

(1) Ausweise sind nach einheitlichem Muster auszustellen.

(2) Der Personalausweis enthält neben der Angabe der ausstellenden Behörde, dem Tag der Ausstellung, dem letzten Tag der Gültigkeitsdauer, der Zugangsnummer und den im Absatz 4 Satz 2genannten Daten ausschließlich folgende sichtbar aufgebrachte Angaben über den Ausweisinhaber:

1. Familienname und Geburtsname,

2. Vornamen,

3. Doktorgrad,

4. Tag und Ort der Geburt,

5. Lichtbild,

6. Unterschrift,

7. Größe,

8. Farbe der Augen,

9. Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe „keine Hauptwohnung in Deutschland"

Wenn Sie einen Blick in Ihren Personalausweis werfen, werden Sie die Bezeichnung Familienname nicht finden, nur die Bezeichnung NAME. Warum ist das so? Schauen wir noch einmal in §10 BGBEG:

(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.

Und warum ist der NAME in Großbuchstaben geschrieben? Weil diese uns die Menschenrechte nimmt. Im juristischen Sinne gibt es keine Menschen, sondern nur Personal der Marke DEUTSCH. Dazu schauen wir in das Blacks Law Dictionary, welches das maßgebliche Rechtswörterbuch für das Recht der Welt bildet. Es wurde auch schon in vielen Fällen vor dem Supreme Court als juristische Autorität zitiert. Im Band 6 finden wir auf Seite 624 der 4ten Edition folgenden Text:

„… die Großschreibung der Buchstaben jemandes natürlichen Namens endet mit einer Verminderung oder dem vollständigen Verlust des rechtlichen Status oder der Staatsbürgerschaft, indem man sogar zum Sklaven oder zum Gegenstand des Inventars wird. Die Methode, durch die der Staat eine natürliche Person veranlasst, sich freiwillig in die Sklaverei zu übergeben, erfolgt durch das Formen der Einrichtung einer juristischen Fiktion, also alle Buchstaben in groß."

Wir nennen das auch das „Capitis deminutio capitis" aus dem römischen Recht.

Abb. 54: Capitis deminutio

Mit der Großschreibung des Namens bleiben wir in der Identifikation als juristische Person. Die Anschrift im Ausland kann durchaus auch im Inland liegen, weil die Grenzen vom 31.12.1937 geltend sind. Des Weiteren gibt es keine Staatsangehörigkeit DEUTSCH, da wir Staatenlos sind. Es gibt keinen Staat Deutschland, auch keine BRD. Das habe ich Ihnen bereits über das Abkommen von Montevideo erklärt. Ein Staat benötigt eine Staatsgewalt, ein Staatsgebiet und ein Staatsvolk. Es ist höchstrichterlich bestätigt, dass die BRD keine einzige dieser Säulen erfüllen kann.

Nach §27 des PAuswG sind Sie verpflichtet, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Ausweis vorzulegen, wenn eine Eintragung unrichtig ist. Also begeben Sie sich jetzt bitte gleich mehrfach zu Ihrer Behörde und melden den Defekt. Ist Ihnen ebenso klar, dass Ihr Personalausweis eigentlich ungültig ist? Das können Sie ganz unproblematisch dem §28 PAuswG entnehmen. Demnach ist Ihr Ausweis ungültig, wenn Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder unzutreffend sind. Also müssten Sie diesen eigentlich sowieso wegen Ungültigkeit zurückgeben, aber dann würden Sie nach §21 eine Ordnungswidrigkeit begehen, zumindest nach deren Gesetzen, ich nenne diese gerne die AGB´s. Das schönste aber an den Gesetzen ist, dass die Behörden Ihnen eigentlich überhaupt keinen Personalausweis ausstellen dürften. Denn §9 des PAuswG besagt, dass diese nur für Deutsche im Sinne des Artikel 116, Absatz 1 des Grundgesetzes ausgestellt werden. Das Passausweisgesetz ist zudem vom 18.06.2009 (BGBl. I S. 1346). Zu diesem Zeitpunkt gab es aber keinen regulären Gesetzgeber, da ja durch Urteil des Bundesverfassungs-gerichts in 2012 alle Wahlen rückwirkend bis 1956 für ungültig erklärt wurden. Werfen wir noch einmal kurz einen Blick in Artikel 38 GG und in das Strafgesetzbuch StGB §92(2). Im Absatz finden Sie gleich mehrere Punkte, welche zeigen, dass ein illegaler Gesetzgeber unmöglich legale Gesetze erlassen kann. Dort steht zum Beispiel, dass Gerichte unabhängig sein müssen und das jede Art von Willkür- oder Gewaltherrschaft ausgeschlossen werden muss.

Aber schließlich wissen Sie mittlerweile genau so gut wie ich, dass der Personalausweis dafür da ist, uns als juristische Person zu identifizieren. Falls Sie also einmal als schöpferisches, beseeltes und sprachbegabtes Wesen in eine Polizeikontrolle kommen, fordert man Sie auf sich auszuweisen.

In dem Moment, indem Sie den Personalausweis ziehen, haben Sie sich mit der juristischen Person auf diesem fiktiven Stück Pappe identifiziert und sind justiziabel geworden. Jetzt ist dem Menschen mal wieder die juristische Person angehaftet, womit Sie vollkommen Menschenrechtslos, Eigentumsrechtslos und Grundrechtslos geworden sind. Das habe ich Ihnen am Anfang des Buches bereits ausreichend beleuchtet.

Ich würde mich an dieser Stelle als natürliche Person ausweisen, vorausgesetzt natürlich Sie haben sich diese Rechte wieder zurückgeholt.