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Recht auf Wohnen NICHT FUER Personalausweisinhaber DEUTSCH dank AFD.
Den UN-Sozialpakt von 1966 hat die Bundesregierung zwar schon ratifiziert, aber immer noch nicht das dazu gehörende Zusatzprotokoll. Dies wäre Voraussetzung dafür, dass die Betroffenen die Möglichkeit haben, ihr Recht auf angemessenen und bezahlbaren Wohnraum notfalls auch vor (internationalen) Gerichten und einer Beschwerde gegen die Bundesregierung beim zuständigen UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK) durchsetzen zu können.
Nicht fuer Kirchen denn die erkennen den Menschenrechte nicht an .
https://www.deutschlandfunk.de/staat-und-religion-der-vatikan-und-die-menschenrechte-100.html
Die Kirchen bereichern nur sich selber. Sie zocken ab und sammeln fuer .. Kreaturen .. die Sie selber nicht anerkennen. Genauso ist es auch bei der AFD.
Kirchen und AFD verhindern aktiv die Umsetzung des UN Sozialpaktes innerhalb der BRD.
Der Trick den die Kirche dabei anwendet ist Canon 96 der Menschen zu Personen macht durch Taufe.
Die AFD assestiert und verhindert die Umsetzung des UN Sozialpaktes im Besatzungsgebiet der BRD.
Die Menschenrechte stellen jene Rechte dar, die einzelne Personen vom Staat einfordern können. Der Vatikan ist einer der wenigen Staaten, die die Menschenrechtscharta der UNO bis heute ablehnen. Der Grund: Bis heute stellt die Katholische Kirche das Recht Gottes höher als das Menschenrecht. Und auch mit Papst Franziskus wird sich daran so schnell nichts ändern.
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden Menschen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten, und erkennen zu diesem Zweck die entscheidende Bedeutung einer internationalen, auf freier Zustimmung beruhenden Zusammenarbeit an.
https://ilmr.de/recht-auf-wohnen
Den UN-Sozialpakt von 1966 hat die Bundesregierung zwar schon ratifiziert, aber immer noch nicht das dazu gehörende Zusatzprotokoll. Dies wäre Voraussetzung dafür, dass die Betroffenen die Möglichkeit haben, ihr Recht auf angemessenen und bezahlbaren Wohnraum notfalls auch vor (internationalen) Gerichten und einer Beschwerde gegen die Bundesregierung beim zuständigen UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK) durchsetzen zu können.