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Gemäß bundesrepublikanischer Definition sind juristische Personen Objekte/ Gegenstände= juristische Rechtssubjekte
Interessant wird dieser ganze Betrug i.V.m. Artikel 123 GG.
In diesem Artikel gilt das Reichsrecht ('Drittes Reich') im Bezug auf Gegenstände usw. fort. Ebenso wird in der Proklamation No.52 Art. Vll Abs. 9 (e) der juristische Begriff 'Deutschland' in den Grenzen vom 31.12.1937 definiert. Diese Definition findet auch im Art. 116 GG Anwendung.
Die deutsche Staatsangehörigkeit (StAG) ist die in den Grenzen ab 31.12.1937- Nazi- Angehörigkeit und wurde am 05.02.1934 von den Nationalsozialisten formuliert, und ab 08.12.2010 wieder in Kraft gesetzt! Sie hat nichts mit der Reichsangehörgigkeit, bzw. der Bundesstaatsangehörigkeit (RuStAG) vom 22.07.1913 gemein!
Mit Rechtsobjekt oder Rechtsgegenstand wird in Rechtswissenschaft ein Gegenstand bezeichnet, auf den sich ein Herrschaftsrecht bezieht oder an dem es besteht.
Rechtsobjekte sind reale also auch außerhalb der Rechtsordnung bestehende Gegenstände. Sie lassen sich in körperliche (Sachen) und unkörperliche (Immaterialgüter) Rechtsobjekte unterteilen. In historischen Rechtsordnungen konnten auch Menschen Rechtsobjekt sein.
In modernen Rechtsordnungen sind alle Menschen (natürliche Personen) und bestimmte Organisationen (juristische Personen) rechtsfähig und werden dementsprechend als Rechtssubjekte bezeichnet.
Der Begriff stammt aus der allgemeinen Rechtslehre und ist sowohl im Privatrecht als auch im Öffentlichen Recht gebräuchlich. Im Privatrecht ist er von dem Begriff des Verfügungsobjektes abzugrenzen.
Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
§ 28 Antrag
(1) Um das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 Absatz 2 Satz 1 des Personalausweisgesetzes überprüfen zu können, muss ein Antrag nach § 21 Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes enthalten:
1.Angaben zur Identitätsfeststellung von juristischen und natürlichen Personen; bei natürlichen Personen sind dies insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung; bei juristischen Personen sind diese insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizulegen;
Gemäß § 28 PAusV wird jeder Bundespersonalausweis Inhaber mit 'NAME', diese Angabe steht in jedem ausgestellten BPA im Bundesgebiet, zur juristitschen Person/ Sache/ Gegenstand erklärt!
Fazit: Im Bezug auf das 'Deutsche Reich', gemäß bundesrebublikanischen Quellen, als Völker- Rechtssubjekt benannt, kann es sich erwiesener Maßen nicht um einen Gegenstand, bzw. das Staatsgebiet (Objekt) in seinen Grenzen handeln! Beim Völkerrechtssubjekt handelt es sich vielmehr um einen bestimmten Personenkreis oder Firmen. Dieser Firma gehören insbesondere BPA- Inhaber an.
Das 'Deutsche Reich' ab 18.01.1871 ist das Völkerrechtsobjekt in deren Bundesstaaten Rechtssubjekte (natürliche Personen) mit der jeweiligen Bundesstaatsanghörigkeit (25+1 Gliedstaaten) lebten. Ab 09.11.1918 übernimmt ein Völkerrechtssubjekt (Firma), genannt Weimarer Republik, die Verwaltung des fortbestehenden Völkerrechtsobjekts ('Deutsches Reich'; korrekt Bund Deutscher Nationen)
Die Kirche hat es verkackt. Jeder der Kaiser, König oder was besonderes werden wollte, musste der Kirche etwas geben. Auch konnte der Adel nicht einfach so sterben, er kaufte sich frei von Sünde um in den Himmel zu kommen. Daher hat die Kirche nicht nur Immobilien on maas sondern auch Ländereien und Werte, Firmen ect. Im Zuge der Reichsgründung 1871 hat Bismark den Kulturkampf begonnen, gegen die Versklavung der Kirche und gegen die Jüdischen Banken. Unterbrochen wurde der Kampf mit Ende des 1.WK. Aber er ist noch lange nicht zuende, auch wenn man es uns weiss machen will. Daher sind wir das einzigste Volk auf Erden, die die Weltweite Versklavung beenden kann; NUR WIR können das!