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Immer wieder sorgt die Frage, ob das deutsche Reich juristisch/völkerrechtlich noch existiert und ob die BRD ihr Rechtsnachfolger ist fĂŒr Unruhe; so unter anderem aufgrund einer Anfrage der Linken, die damit beantwortet wurde, dass das Deutsche Reich mit der Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich identisch ist. So verstörend es auch klingen mag: Völkerrechtlich ist die Sache eigentlich klar und wenig aufregend. Ein Staat bleibt schließlich auch aufgrund eines Regierungs- oder Systemwechsels (mag das VorgĂ€ngersystem auch noch so manifest menschenverachtend sein) dasselbe Völkerrechtssubjekt.

Die Anfragebeantwortung ist grundsÀtzlich lapidar und verweist auf die stÀndige und juristisch wenig komplexe stÀndige Rechtsprechung des Bundesverfassungerichts:

Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“AuswĂ€rtiges/Antwort – 30.06.2015 Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in stĂ€ndiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der „These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches“ erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurĂŒckweisen werde, „damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten ReichsbĂŒrgerbewegung fĂŒr ihren Gebietsrevisionismus gegenĂŒber den EU-NachbarlĂ€ndern instrumentalisiert werden kann“.

Beim Fortbestand der Rechtspersönlichkeit des Deutschen Reichs handelt sich um eine alte und somit eigentlich lediglich (rechts-)historische völkerrechtliche Debatte, die aus politischen GrĂŒnden immer wieder neu aufgewĂ€rmt wird. Die Frage des Untergangs des Deutschen Reichs stellte sich schließlich unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg und der Übernahme der Regierungsgewalt (in der Berliner ErklĂ€rung) durch die vier SiegermĂ€chte, das Ende der Besatzung und die Teilung Deutschlands. Der spĂ€ter von der DDR vertretenen Debellationstheorie zufolge war Deutschland nach der Kapitulation beziehungsweise spĂ€testens aufgrund der Berliner ErklĂ€rung, untergegangen. Eine weitere Meinung vertrat die Ansicht, dass Deutschland in zwei neue Staaten zerfallen (Dismembration) und daher untergegangen war.

Heute hat sich jedoch die von der BRD (und anfangs auch der DDR) vertretene Ansicht durchgesetzt, dass Deutschland als Völkerrechtssubjekt weiter fortbestand (fĂŒr NĂ€heres vgl etwa Kay Hailbronner/Marcel Kau, ‚Der Staat und der Einzelne als Völkerrechtssubjekte‘ in: Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht (5. Auflage, de Gruyter 2010),147, 222).

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https://ralphjanik.com/2015/07/07/zum-volkerrechtssubjekt-deutsches-reich/