@tagesschau "Es reicht sogar schon aus, dass er besorgt ist, befangen zu sein"
Hier eine kleine Richtigstellung: Nicht der Richter muss besorgt sein, befagen zu sein, vielmehr mรผssen Grรผnde vorliegen, aufgrund deren ein Beteiligter die Besorgnis der Befangenheit hat. Daher sid die anzutreffenden Stellungnahmen "Ich fรผhle mich nicht befangen" oder "Ich bin nicht befangen" rechtsfehlerhaft und eigentlich ein erneuter Grund fรผr eine Befangenheitsablehung.
https://mastodon.social/@RA_Negm/113517320889077367
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