Wiederbetätigung: Ex-Polizist in Graz freigesprochen

https://www.derstandard.at/story/3000000260647/ex-polizist-wegen-teilens-von-nazi-inhalten-in-graz-vor-gericht

created by Dekagramsci on 10/03/2025 at 14:48 UTC

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Comments

Comment by Dekagramsci at 10/03/2025 at 14:49 UTC

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Der mittlerweile pensionierte Polizist hatte ab 2015 – also noch in seiner aktiven Zeit – laut Anklägerin „gezielt Nazi-Propaganda betrieben, den Holocaust geleugnet und Adolf Hitler verherrlicht“. Er teilte Artikel, in denen die Meinung vertreten wurde, in Auschwitz hätten gute Bedingungen für die Gefangenen geherrscht und der Massenmord an Juden sei eine Lüge. „Die Holocaust-Leugnung ist keine historische Debatte, sondern eine Straftat“, stellte die Anklägerin in aller Deutlichkeit klar.
(…)
Geteilt hat er auch zu Corona-Zeiten ein Bild von Adolf Hitler mit erhobenem Arm, unter dem stand, nun werde anstelle von Händeschütteln endlich wieder „normal gegrüßt“. Die Auswertung der Chats ergab noch mehrere ähnliche Nachrichten und Bilder, die er verschickt hatte.
Die Geschworenen sprachen den Pensionisten – nicht ganz einstimmig – vom Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Comment by Sheeprevenge at 10/03/2025 at 16:54 UTC

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Ein anderer Artikel trug die Überschrift "Adolf Hitler hat keine Juden vergasen lassen, aber Juden haben massenhaft Nichtjuden vergast". Das sei "ein Irrtum" gewesen, er habe auch diesen Text nicht genau gelesen.

Er hat also nit amal die Überschrift gelesen, wusste aber, dass er des unbedingt teilen muss?

Comment by Jaggiboi at 10/03/2025 at 15:36 UTC

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In der Steiermark hamma nix gegen nazis und rechtsextreme

Comment by riftnet at 10/03/2025 at 16:30 UTC

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Ok in der Instanz wird das sicher nicht halten, insgesamt aber ein Skandal und die Begründung des Geschworenenspruchs täte mich sehr interessieren.

Comment by alexwinston2301 at 10/03/2025 at 17:27 UTC

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Schöne neue Welt…..

Comment by wolff_1 at 10/03/2025 at 15:14 UTC*

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Das Problem ist, dass rechtes und zuteils antisemitisches Gedankengut sich generell ziemlich stark in unserer Exekutive eingefräst hat. Man braucht nur Amtshandlungen mitbeobachten wo es in erster Linie nicht wirklich ums Delikt geht, sondern einfach darum, sich mind. zu zweit, vorzugsweise zu fünft aufzubauschen und im Chor die Frage „Verstengans Deitsch? Wos mochens do?“ zu stellen. Im mildesten Fall. Meistens ist es dann doch eher ein „Heast gandhi, entweder du mochst mit oder wir pockn dich jetzt zam“.

Ob die Polizei selbst daran schuld ist - darüber kann man streiten. Man ist auf Dauer vor racial profiling nicht gewahrt, wenn man ständig mit so einer Klientel zu tun hat, würd ich mal meinen.

Vielleicht würde der Polizei ein regelmäßiger Werte, Ethik und Antisemitismuskurs nicht schlecht tun. Dass sich an der demographischen Zusammensetzung Österreichs auch was ändern muss, ist wiederum ein anderes Thema.

Das mal nur so als kleiner Exkurs… zum Artikel selbst: sowas und jedwede Verharmlosung des Holocaust gehören sicher nicht freigesprochen.

Comment by DrBhu at 10/03/2025 at 15:51 UTC

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Oag, Ich frag mich wie es dazu am Grazer Gericht kommen konnte!

Da gibts normalerweise ja keine Wiederbetätigung. /S

https://www.derstandard.at/story/2000030539418/aula-darf-kz-haeftlinge-landplage-und-massenmoerder-nennen

Comment by Lopsided-Chicken-895 at 10/03/2025 at 20:14 UTC

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WTF is das für ein Urteil?

Wozu braucht man bei so einer Beweislage überhaupt ein Geschworenen Gericht ?

Ein Schnellgericht mit einem Richter wäre da mehr als ausreichend. Ich meine selbst eine AI wäre mit dieser Sachlage kompetent genug um den Mann zu verurteilen.

Da sieht man mal wieder, dass unsere Legislative sowie auch die Judikative auf ganzer weiter Linie nur versagt, es sei denn es geht darum irgendeinen Bürger das Geld aus der Tasche zu ziehen ...

Comment by Ser_Org at 10/03/2025 at 17:52 UTC

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Die braune Mark...