2006-05-23 Germany

Gute Nachrichten! Die Rasterfahndung nach dem 2001-09-11 ist verfassungswidrig. Heise schreibt:

Heise

Die bundesweite Rasterfahndung nach so genannten Schläfern in der Zeit nach dem 11. September 2001 war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. [...] Eine Rasterfahndung ist dem Gericht zufolge nicht bereits vor einer “konkreten”, durch Tatsachen begründeten Gefahr zulässig, weil sonst ohne jeglichen Verdacht tief greifende Eingriffe in Grundrechte möglich würden. [...] Erschwerend für die Betroffenen kommt laut Gericht das Risiko hinzu, mit polizeilichen Ermittlungen überzogen und als Ausländer muslimischen Glaubens stigmatisiert zu werden. ¹

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