2006-04-10 Copyright Switzerland

Heise hat eine interessante Zusammenfassung der Reaktionen auf die geplante Urheberrechtsrevision: Schweiz will Kopierschutzknacken für Privatkopien gestatten.

Heise

Schweiz will Kopierschutzknacken für Privatkopien gestatten

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Comments

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ich habe darüber vor kurzem einen artikel gelesen. interessant finde ich auch, dass das kopieren von datenträger, die ich z.b. von der bibliothek ausleihe, gestattet ist.

– zeno 2006-04-13 17:52 UTC

zeno

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Das war aber schon immer gestattet: Die Kopie zum Eigengebrauch ist über die Abgabe auf Kassetten abgegolten. Das Kopieren einer CD aus der Bibliothek auf einen CD Rohling, der für Daten gedacht ist, bleibt meiner Meinung nach allerdings verboten, denn auf den Rohling wurde keine Abgabe erhoben. Deswegen wollen die Rechteinhaber natürlich Abgaben auf alle möglichen Geräte erheben: Um genau diese Kopie zum Eigengebrauch zu entgelten.

Das Recht auf eine Kopie zum Eigengebraucht erlaubt es dir allerdings nicht, ein Werk zu verbreiten. Du darfst ein Werk innerhalb deines engen Familien- und Freundeskreises herumreichen, aber nicht von deinem PC aus Millionen von Leuten zum Download anbieten. Das Recht, ein Werk einem gewissen Kreis von Benutzern zugänglich zu machen, muss auch wieder abgegolten werden. Dies ist für Bibliotheken gegeben.

Deine Aussage ist stimmt also im Detail nicht. ;)

Wenn du es allerdings ganz genau wissen willst, dann müsste ich das mit den Jungs von Openlaw diskutieren. Finde ich auf alle Fälle eine interessante Frage. Man sollte heutzutage wissen, welchen Einfluss Urheberrecht, Patentrecht und Markenrecht auf uns haben. Diese Gesetze sind für die Informationsgesellschaft genauso essentiel wie die Verkehrsregeln für Autofahrer. Man kann sich dagegen sträuben, aber das schützt vor Strafe nicht...

– Alex Schroeder 2006-04-13 18:34 UTC

Alex Schroeder