Heise schreibt zur Situation in Deutschland:
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat [...] die geplante P2P-Bagatellklausel aus dem Regierungsentwurf für die Urheberrechtsnovelle gestrichen. [...] Mit dem Paragraphen wollte Zypries eigentlich die “Kriminalisierung von Schulhöfen” verhindern. Film- und Musikindustrie hatten die Passage dagegen frühzeitig als “Raubkopier-Klausel” gebrandmarkt und einen Lobbysturm entfacht. [...] Es drohen für Rechtsbrecher, die im nicht-gewerblichen Umfeld handeln, Haftstrafen bis zu drei Jahren. ¹
Reaktionen:
Mit Unverständnis hat etwa der Bundesverband der Verbraucherzentralen auf den Wegfall der Passage reagiert, mit der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ursprünglich das illegale Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten aus dem Internet in geringer Stückzahl ausdrücklich straffrei stellen wollte. “Damit droht eine Kriminalisierung von Jugendlichen auch in Bagatellfällen sowie eine Überlastung der Strafverfolgungsbehörden”, fürchtet Vorstand Edda Müller. Jeder Internetnutzer müsse bei der Verabschiedung des Gesetzes befürchten, auch wegen kleinerer Verstöße strafrechtlich belangt zu werden. Welche Downloads legal und welche illegal sind, sei für den Verbraucher in den meisten Fällen aber nicht erkennbar. ²
In Frankreich hingegen:
Ohne weitere Änderungen hat die französische Nationalversammlung am Dienstagnachmittag den heftig umstrittenen und mehrfach überarbeiteten Gesetzesentwurf zur Urheberrechtsreform verabschiedet. [..] So sollen mit dem Gesetz erstmals auch in Frankreich Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) rechtlich abgesichert und ihre Umgehung strafbar werden. [...] Die Stellung von DRM wird gleichzeitig untergraben durch eine relativ weite Interoperabilitätsklausel. Demnach müssen die technischen Ausrüster von Kopierschutzmechanismen im Bedarfsfall alle technischen Informationen herausgeben, die für das nahtlose Zusammenspiel verschiedener Systeme und Abspielgeräte erforderlich sind. Damit soll ausdrücklich die Dekompilation von DRM-Software ermöglicht werden. [...] Auch über die Folgen eines mit verabschiedeten Änderungsantrags [...] rätseln Beobachter noch. Ihm zufolge soll mit bis zu drei Jahren Haft und Geldstrafe von bis zu 300.000 Euro belegt werden, wer “wissentlich” und öffentlich Software verbreitet, die “offensichtlich darauf ausgerichtet ist”, den unautorisierten Zugang zu geschützten Werken oder anderen Objekten zu gestatten. Selbst der Hinweis auf derlei Programme steht unter derselben Strafandrohung. [...] Konkret gegen Filesharer richtet sich ein ebenfalls beschlossener abgestufter Strafkatalog. Es sieht für Privatleute, die Musik nur zum Eigenbedarf herunterladen, ein anfängliches Bußgeld von 38 Euro vor. Die Strafen erhöhen sich beim stärkeren Konsum an sich kopiergeschützter Werke aus Tauschbörsen immer weiter. ³
Ich glaube, SuShee ist sauer... die, DRM and IP, die!
Sie schreibt sowieso jede Menge vernünftiges Zeug: Einfach ins Internet stellen. Punkt.
Einfach ins Internet stellen. Punkt.
Und ranten kann die Frau auch: Hach, es gibt immer soviele tolle Rechtfertigungen, alles beim Alten zu lassen. Und wenig später auf derselben Seite: “Aber dann geht mir bitte nicht mit eurem unqualifiziertem, saudämlichen, beschissen informiertem, unrecherchiertem, null reflektiertem und restlos ungebildetem Bedenkenträgertum auf die Nerven. Ich erklär’ doch nicht jedem hirntoten Bildungsverweigerer politische Grundlagen für Einsteiger.” Auf sie (die Bildungsverweigerer) *mit Gebrüll!! 😄*
Hach, es gibt immer soviele tolle Rechtfertigungen, alles beim Alten zu lassen.
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