TelePolis schreibt über die Rechte von Ausländern in den USA bei Zwischenlandungen auf US Flughäfen. ¹ Es gibt nämlich kaum welche. Das hat mich schon lange beschäftigt und dieser Artikel bestätigt meine Ängste. Wieder einmal geht es um den Kanadier syrischer Herkunft, der in den USA entführt, nach Syrien gebracht, und dort 10 Monate festgehalten wurde. ² Dieser Kanadier führt nun einen Zivilprozess gegen die US-Regierung.
Und da tönt es dann wie folgt:
Bei einer Anhörung von Mary Mason vor dem Gericht in New York erklärte die Staatsanwältin, die die US-Regierung vertritt, dass Durchreisende in den USA kaum irgendwelche Rechte genießen. Ahar wurde beispielsweise in New York in Einzelhaft gehalten. Man hat ihm den Schlaf und Essen entzogen und ihn tagelangen Verhören unterworfen, ohne dass ihm gestattet wurde, mit einem Rechtsanwalt zu sprechen. Nicht ganz beruhigend versicherte Mason, dass ausländische Durchreisende das Recht hätten, keinem “schweren körperlichen Missbrauch” unterworfen zu werden. Sie sind also verschont vor schwerer Folter, aber das ist auch schon mehr oder weniger alles. Das würde freilich auch denjenigen nicht mehr helfen, die in ein anderes Land gebracht werden und dort verschwinden.
Kein “gross physical abuse” wird die Staatsanwälting bei CBC zitiert ³ – mehr Rechte aber auch nicht!
At most, Mason told the judge, a foreign passenger detained while travelling through a U.S. airport might have a limited right to protection from “gross physical abuse.”
Und warum nicht? Ich habe schon mehrfach versucht, Leuten zu erklären, dass Flughäfen “extra territoriale” Gebiete sind, dh. eigentlich gilt dort nur das Hausrecht des Flughafens. Der CBC Artikel bestätigt das:
If passengers are deemed to be inadmissible, they have no constitutional rights even if later taken to an American prison. Mason told Judge David Trager that’s because they are deemed to be still outside the U.S., from a legal point of view.
Besonders vielsagend ist das Ende des Artikels.
Erstens soll der “Torture Victims Protection Act” nicht gelten:
But in a motion filed this week, the U.S. Justice Department argues that even if torture does occur, U.S. officials can’t be sued under the Torture Victims Protection Act because it only applies to foreign individuals committing or allowing torture.
The department wants the Arar lawsuit dismissed on that basis.
Dann wird behauptet, die USA foltert nicht und liefert auch keine Gefangene an folternde Länder aus:
However, department spokeswoman Cynthia Magnuson issued this short statement: “The United States does not practise torture, export torture or condone torture.”
Hierzu muss man allerdings wissen, wie Folter definiert wird:
In legal briefs written by U.S. Attorney General Alberto Gonzales, the Justice Department has defined torture to mean “pain consistent with major organ failure or death.”
Wenn ich mir da kurz überlege, was da alles *nicht* dazu gehört, wird einem ja ganz übel. Auspeitschen? Elektroschocks? Zigaretten auf der Haut ausdrücken? Fingernägel ausreissen? Führt Finger überdehnen und brechen eigentlich zu Schmerzen, die auch im Zusammenhang mit Tod oder Organversagen entstehen können? Was ist das eigentlich für eine Definition?
Da kann man nur noch feststellen: Hier ist offensichtlich das Todquälen verboten, das Folter aber durchaus erlaubt.
#USA