Wenn ich bei Amazon.de Bücher kaufe, zahle ich keine Mehrwertsteuer. Als ich meine TouchStream Tastatur in Österreich gekauft habe, gab es zwar eine Diskussion mit dem Geschäft, aber nach ein paar Mails habe ich die Tastatur ohne Mehrwertsteuer bekommen.
Nun hat Claudia Kleider in Deutschland bestellt, und möchte natürlich auch keine Mehrwertsteuer bezahlen. Und nun gibt es schon wieder die selbe Diskussion. So ein Mist.
Auf wer-weiss-was.de steht:
verkäufen in die schweiz (drittland, weil nicht EU) sind sogen. ausfuhren. hier kannst du steuerfrei verkaufen, wenn der käufer eine ausfuhrbescheinigung vorlegt, weil er es in der schweiz mit einfuhrumsatzsteuer besteuern lässt. praktisch läuft es so, das der kauf ersteinmal brutto incl. steuer vonstatten geht und der käufer aus der schweiz nach der ausfuhr eine ausfuhrbescheinigung zurückschickt, wodurch du bescheid bekommst: AHA AUSFUHR → steuerfrei → du erstattest ihm den ust-betrag, weil der den in etwa selber beim schweizer fiskus abliefert. hier greift also auch das bestimmungslandprinzip und zwar für ALLE, nicht nur für unternehmer als käufer bei dir! ¹
So ein Mist, das will ich natürlich nicht.
Also Mal schauen was Google so liefert zum Thema – hier von diktiertechnik.de:
Mehrwertsteuer: Unsere im Webangebot angegebenen Preise enthalten 16 % deutsche Mehrwertsteuer, die bei Lieferungen in die Schweiz entfällt. Wenn Sie also online bestellen, können Sie den angegebenen Betrag um 16 % reduzieren. ²
Überhaupt, eine ganze Seite für Lieferungen in die Schweiz – sehr vorbildlich!
Und auf amazon.de will ich natürlich auch schauen:
Amazon.de berechnet bei Buchlieferungen den deutschen Verlagspreis – abzüglich deutscher Mehrwertsteuer. [...] Jede Sendung aus dem Ausland ist zoll- und mehrwertsteuerpflichtig. Im Postverkehr gilt der Kunde als Importeur und ist verpflichtet die dafür anfallenden Beträge zu zahlen. Diese werden durch die Schweizer Post bei Auslieferung der Sendung erhoben. ³
Wow – inklusive einer Erklärung der CHF 10.– “Postvorweisungstaxe”!
Endlich habe ich das Ganze auch auf den Webseiten den Eidgenössischen Zollverwaltung gefunden:
Jede Sendung aus dem Ausland ist grundsätzlich zoll- und MWSTpflichtig. Es besteht keine spezielle Wertfreigrenze wie im Reisendenverkehr sondern nur eine Abgabenfreigrenze. Danach werden Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge nicht erhoben, sofern sie höchstens CHF 5.- je Zolldeklaration ausmachen. ⁴
Nun bleibt für mich noch die Frage, wo denn im deutschen Gesetz steht, dass die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für eine Ausfuhr in die Schweiz nicht geschuldet wird. Den Gesetzestext fand ich online, Umsatzsteuergesetz §4:
Von den unter §1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:
a) die Ausfuhrlieferungen (§6) ⁵
§1 Abs. 1 Nr. 1 ist trivial:
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
Und was sind Ausfuhrlieferungen nach §6?
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
Die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
So – damit wäre also klar:
1. In der Schweiz wird Mehrwertsteuer geschuldet, sofern es mehr als CHF 5.– sind; sind es mehr als CHF 5.– kostet es wegen der Post gleich nochmals CHF 10.– zusätzlich.
2. Der Verkäufer in Deutschland schuldet keine Umsatzsteuer, da es sich um eine Ausfuhrlieferung handelt: Die Schweiz ist kein Gemeinschaftsland.
#Switzerland
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Müsste ich dann in der schweiz bestellen, um ohne mehrwertsteuer etwas bekommen zu können? Das wäre ja interessant. Bei uns in portugal wird die mwst um 2% angehoben, von 19 auf 21. Wegen haushalt-defizit. Die löcher werden halt nur vom volk gestopft, nicht von den reichen.... 🙁
– mom 2005-06-02 20:50 UTC
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So ist es – aber dafür zahlst Du nachher dann den Einfuhrzoll – der sollte ja eigentlich ähnlich hoch sein. Hier in der Schweiz profitieren wir weil der Mehrwertsteuersatz in Europa im Schnitt zwischen 15% und 20% (oder drüber, autsch!) liegt, hier aber unter 8% – und der Einfuhrzoll dann eben auch um diesen Betrag herum.
Die Mehrwertsteuer ist tatsächlich eine asoziale Steuer, weil sie die ärmeren Schichten stärker belastet als die reichen, gemessen am Einkommen (in der Annahme, dass den Reichen ihr Einkommen nicht genauso schnell zwischen den Fingern zerrinnt wie den ärmeren Schichten...).
– Alex Schroeder 2005-06-02 22:38 UTC